Die psychische Gefährdungsbeurteilung gehört bislang zur Kür
der mutigen Pioniere unter den verantwortungsvollen Unternehmen und
Dienstleistern. Wo bisher die Arbeitssicherheit das Feld der psychischen
Gefährdungen mit abhandelte, weisen nun vermehrt Krankenversicherungen als auch
Berufsgenossenschaften auf die steigende Relevanz der Thematik hin. Denn
psychische Erkrankungen sind zur zweithäufigsten Diagnosegruppe aufgestiegen,
belasten die Konten der verantwortlichen Träger und schrecken immer wieder
Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärzte auf. Es herrscht eine
erhebliche Unsicherheit hinsichtlich Folgen, Gestaltung der Arbeit,
Erfordernissen, Vorgehensweisen und Methoden. Es ist das vielzitierte
Topfschlagen im Minenfeld. Wie damit umgehen, wenn nachweislich bestimmte
Bedingungen bzw. Strategien oder Strukturen die Psyche belasten? Fragebögen
sensibilisieren und geben Hilfestellung bei der Problemwahrnehmung, doch wie
sollte ein Unternehmen im Fall der Fälle auf eventuelle Missstände reagieren?
Die Auswertung eines Fragebogens vermittelt eine „grobe“
Übersicht, doch gibt sie keine Auskunft über die Umsetzung bzw. Feinarbeit /
-justierung. Diverse Weiterbildungen zur präventiven Gesundheitsarbeit in
Unternehmen bis hin zu tiefer gehenden Studiengängen wie Wirtschaftspsychologie
behandeln dieses Thema, werden jedoch selten (meist aufgrund von Verfügbarkeitsengpässen)
in Anspruch genommen. Unternehmen wünschen sich schnelle und unprätentiöse
Lösungen, bei denen niemand aufgeschreckt wird. So genannte Imagekampagnen, die
mehr der Außenwirkung, als der Gesundheit des Mitarbeiters dienen. Den vielen ominösen
Anbietern am Markt, welche ohne wissenschaftlichen Hintergrund arbeiten und
Wunder versprechen, welche die Glaubwürdigkeit professioneller Anbieter
sukzessive unterminieren, laufen sie damit die Türen ein. Denn eine
professionelle Arbeit trifft nicht immer populäre Entscheidungen, macht sich
hin und wieder ehrlich und spricht das Kind beim Namen an. Unternehmen wissen
zumeist um die ominösen Anbieter und sehen berechtigterweise zu viel Potenzial
darin dem Unternehmen zu schaden, gäbe man es in unqualifizierte Hände.
Andererseits fehlt es auch am Mut, die zumeist bekannten Schwachstellen
professionell bearbeiten zu lassen. Großunternehmen entwickeln somit intern
eigene Instrumente, stecken jedoch weiterhin im Stadium der Entwicklung sowie
Erprobung fest. Zudem sind ihre Modelle und Methoden häufig äußerst
unternehmensspezifisch, weshalb ein Blick über die Schulter wenig Sinn macht.
Kleine bis mittelständische Unternehmen sind somit dazu angehalten, eigene
Instrumente zu entwickeln, um die Gefahr von psychischen Belastungen am
Arbeitsplatz so gering wie möglich zu halten. Doch ohne das dafür notwendige
Know-how fehlt es an einem wissenschaftlich abgesicherten und fundierten
Instrument. In der Konsequenz wird das Thema verdrängt oder totgeschwiegen, wodurch
wesentliche Schwachstellen in Strategie und Struktur wachsen können statt
eingedämmt zu werden. Zudem lässt sich manche Schwachstelle nur schwer ohne ein
nachhaltig arbeitendes eigenes Instrument bearbeiten. Bei einer Neueinstellung
von den Erkenntnissen einer durchgeführten Gefährdungsbeurteilung zu
profitieren wäre ein Beispiel. Hierbei geben die Erkenntnisse aus der
Gefährdungsbeurteilung Auskunft über die Schwachstellen und könnten im
Bewerbungsverfahren mit Hilfe eines Persönlichkeitstest Aufschluss über die
jeweilige Passung geben (person-job-fit). Hierfür braucht es allerdings erneut
einen Experten bzw. Wirtschaftspsychologen, welche die Ergebnisse korrekt
interpretiert kann.
Das noch junge
Handlungsfeld des Arbeits- und Gesundheitsschutzes „psychische
Gefährdungsbeurteilung“ ist wie beschrieben und laut herrschender Meinung aus
Politik und Wirtschaft wichtig, bietet allerdings „gefühlt“ ebenso viel
Gefährdungspotenzial für das Unternehmen. Insbesondere kleine Betriebe setzen
auf eine selbstregulierende Dynamik. Streng nach dem Prinzip: Auf schlechte
Zeiten folgen auch wieder Gute“ oder „never change a (may be) running system“
werden Veränderungen blockiert und dem alten Schema F nachgegeben. Erst wenn
der erste „wichtige“ Mitarbeiter aufgrund einer psychischen Überlastung auf
lange Zeit kostenintensiv ausfällt (Ersatz finden, Auftragsstau usw.) und die
Berufsgenossenschaften, Krankenversicherer, Arbeitsschutzbehörden und
Unfallversicherer auf die Arbeitsbedingungen aufmerksam werden, ist die
Schuldfrage der entscheidende Faktor. Inwiefern wurde professionell präventiv
gearbeitet, um diesen Ausfall zu verhindern? Ist das Unternehmen seiner
Fürsorgepflicht nachgekommen?
§5 ArbSchG
(PSYCHISCHE
GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG)
DAS ARBEITSSCHUTZGESETZ VERPFLICHTET
ARBEITGEBER/-INNEN DAZU, AUF BASIS EINER BEURTEILUNG DER ARBEITSBEDINGUNGEN ZU
ERMITTELN, WELCHE MAßNAHMEN DES ARBEITSSCHUTZES ERFORDERLICH SIND (VGL. (§ 5
ABS.3 S.6 ArbSchG)
-
Die Anforderungen an das Verfahren richten sich nach der DIN
EN ISO 10075 1-3.
-
Sie dient seit 2015 der Prävention von Unfällen und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich der „menschengerechten
Gestaltung“ von Arbeit.
Wir machen uns zur Aufgabe, die Bereiche Arbeitszufriedenheit,
-organisation und -umgebung empirisch wissenschaftlich und persönlich (Grob-
und Feinanalyse) zu analysieren, um das Verhalten und Erleben im
ökonomischen Kontext zu erfassen und mitarbeitergerecht zu gestalten.
Wir sind gelisteter Berater (Berater-ID:
146992) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz Bafa):
1.
Beantragen sie beim Bundesamt ihre Förderung. Bei einer
Bemessungsgrundlage von 3000 € erhalten sie einen Zuschuss von 50% (1500
€). Sollten sie sich aufgrund ihrer aktuellen Lage in unternehmerischen
Schwierigkeiten befinden, steigt die Förderung auf 90 % (2700 €).
2.
Der Antrag wird online ausgefüllt
(https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung) und hat einen Umfang
von etwa einer Seite.
3. Ihr Ansprechpartner
beim Bundesamt für eventuelle Rückfragen ist Herr Müller (Tel.: 06196 –
9081570).
4. Warten sie die
schriftliche Zusage vom Bundesamt ab.
5. Vollständige ausführliche Durchführung der
PGA moderiert (AsitA) oder per Fragebogen (PGA-T).
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,
Nicolas Jürgens, Wirtschaftspsychologe M.A.
SARPIS GmbH
Wittekindstrasse 11
49074 Osnabrück
Tel.: 0541 / 38060 - 130
n.juergens@sarpis.de
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